Mittwoch, 26. Dezember 2012

Schlechtes Gewissen bei Hunden oder „Der weiß genau, was er angestellt hat!“



In meinen letzten Blogpostings ging es um unangemessene Trainingsmethoden und um grobes, ineffektives Arbeiten mit dem Hund, unter anderem, weil Hunden von manchen Menschen zu viele Wolfseigenschaften zugesprochen werden (die selbst für Wölfe nicht zutreffend sind!). Heute soll es darum gehen, dass das Zusprechen bestimmter menschlicher Eigenschaften für Hunde in manchen Fällen auch nicht der richtige Weg ist.

Ich möchte einen Überblick über das Thema „Schlechtes Gewissen“ und „Schuldgefühle“ für Missetaten bei Hunden verschaffen und Forschungsergebnisse vorstellen. Ergebnisse wissenschaftlicher Studien sind meiner Meinung nach der beste Weg, emotionalen Themen sachlich zu begegnen.

Viele Menschen sind sich sicher sind, ihr Haustier, insbesondere der Hund, habe ein schlechtes Gewissen, wenn er etwas angestellt hat. Gerade das Thema „schlechtes Gewissen“ führt sehr oft dazu, dass Hundebesitzer, eine bewusste Missetat vermutend, zu Strafmaßnahmen greifen. „Der / die weiß genau, was er/sie angestellt hat!“ – „Das macht er / sie nur aus Protest!“ – „Wenn ich nach Hause komme, hat der Hund ein schlechtes Gewissen, weil er etwas angestellt hat!“. Aber empfinden Hunde tatsächlich Schuld, verfügen Sie über ein „Gewissen“ und Moralvorstellungen?


Die Wissenschaft hat bestätigt, dass Tiere / Hunde zu den so genannten „primären Emotionen“, also Freude, Wut, Angst und Furcht, aber auch zum Empfinden von Schmerzen, Durst, Hunger und sexuell motivierten Gefühlen nachweislich in der Lage sind. Die primären Emotionen sind aus evolutionsbiologischer Sicht für das Überleben notwendig und ermöglichen dem Tier eine Anpassung an soziale-  und Umweltgegebenheiten. Keiner von uns Hundebesitzern würde abstreiten, dass sein Hund Angst empfindet oder Freude zeigen kann. Allerdings werden Theorien erst dann zu Tatsachen, wenn sie wissenschaftlich nachgewiesen werden. Es gibt zahlreiche Veröffentlichungen  zum Thema "primäre Emotionen".
Aktuell findet sehr viel Forschung im Bereich der Kognition bei Tieren statt, hier werden in naher Zukunft bestimmt interessante neue Erkenntnisse auf uns zukommen. Diese Untersuchungen sind sehr begrüßenswert, es bleibt zu hoffen, dass die Ergebnisse für verbesserte Lebensbedingungen bei allen von Menschen gehaltenen Tierarten, also auch (und gerade) für Nutztiere sorgen werden! Diesen werden selbst „primäre“ Emotionen ja leider oft abgesprochen…

„Sekundäre Emotionen“, wie Neid, Stolz, Schuld, Kummer, Scham und Verzweiflung sind bei Tieren nur schwierig direkt und genau zu beobachten, zu messen und entsprechend nachzuweisen. Sie sind definiert als sekundäre Reaktion auf eine grundlegende Emotion bzw. eine Emotion über eine Emotion oder eine emotionale Reaktion auf eigene Gedanken.
Um „sekundäre“ Emotionen empfinden zu können, benötigen Tiere ein gewisses Maß an Selbst“bewusstsein“, Selbstwahrnehmung und eine größere kognitive Komplexität.
Für uns Menschen sind „sekundäre“ Emotionen sozusagen ein Kinderspiel, weil wir mit – im Vergleich zu Tieren – einer hoch leistungsfähigen Großhirnrinde ausgestattet sind, so dass wir unsere Gefühle nicht nur wahrnehmen, sondern sie auch noch im Nachhinein betrachten, bewerten und erklären können. Für Tiere weisen Erkenntnisse darauf hin, dass Emotionen vor allem in der Gegenwart von Bedeutung sind, aber eher nicht im menschlichen Maße im Nachhinein analysiert werden können oder für das Tier hinterher „begründbar“ und reflektiert werden könnten.

Wenn Sie ein wenig Zeit haben, so lohnt sich der folgende TED-Talk von Frans de Waal zum Thema „Moral bei Tieren“ wirklich sehr und könnte Ihre Einstellung vielleicht verändern (Ich kann mich sehr gut im sich ungerecht behandelt fühlendem Kapuzineräffchen wiedererkennen): 

 
Bis jetzt gibt es nur wenig empirische Untersuchungen zum Thema Schuldbewusstsein bei Hunden im Kontext Hund-Mensch (Hecht et. al., 2012).

Im Jahre 1977 untersuchte Vollmer die Reaktion von Hunden auf eine typische Missetat, hier Zerrupfen von Papier, die jedoch in des Hundes Abwesenheit von Menschen verursacht wurde. Dann brachte man den Hund in den Raum mit dem zerschredderten Papier und ließ ihn dort alleine. Im Anschluss untersuchte man das Begrüßungsverhalten, wenn der Besitzer in den Raum zurückkehrte. Hier wurde festgestellt, dass das „schuldbewusste“ Begrüßen lediglich eine konditionierte Reaktion auf das gemeinsame Vorhandensein von zerrupftem Papier und der Rückkehr des Besitzers war.

Morris und Mitarbeiter haben im Jahre 2008 Haustierbesitzer zu sekundären Emotionen befragt. Fast drei Viertel aller befragten Hundebesitzer gaben hierbei an, dass ihre Hunde Schuld empfinden würden („schlechtes Gewissen“). Besitzer anderer Haustierarten konnten „Schuld“ in solch hohen Prozentzahlen bei der von ihnen gehaltenen Tierart nicht erkennen; interessanterweise konnten die nächsthöheren Prozentzahlen bei Pferdebesitzern gefunden werden (36% der Pferdebesitzer sehen Schuldbewusstsein bei ihren Pferden). Scheinbar zeigen vor allem Hunde bestimmte Verhaltensweisen, welche wir Menschen als Schuldbewusstsein interpretieren.

Das Problem hierbei ist, dass Hunde für die Hundebesitzer nicht nur scheinbar „schuldbewusst“ aussehen, sondern dass Menschen dann auch annehmen, die Hunde würden tatsächlich Schuld empfinden, ihre „Missetat“ realisieren können und sich somit bewusst sein, etwas Falsches oder Unangebrachtes getan zu haben, was gegen die Haushaltsregeln verstößt. Dies wiederum beeinflusst natürlich nachhaltig, wie Menschen mit ihren Hunden in solchen Situationen umgehen und auch, welche Erwartungen Hundebesitzer an ihre Hunde haben. Das kann nur unfair ausgehen…


Das Vorhandensein eines Schuldempfindens bei Hunden würde bedingen, dass Hunde bestimmte Taten in einem bestimmten sozialen Kontext analysieren können und sich dann auch entsprechend über die Auswirkungen des eigenen Verhaltens und die Gedankengänge von anderen Lebewesen („Theory of mind“) im Klaren sein müssten. Derartig komplexe Bewusstseinsleistungen und selbstreflexive (im Bezug auf Schuldbewusstsein auch fremdreflexive) Fähigkeiten werden Hunden zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht uneingeschränkt zugesprochen bzw. konnten im Bezug auf Schuldbewusstsein noch nicht nachgewiesen werden. Andersherum gedacht: dann müssten Hunde ja auch lügen können, denn weshalb sollte man Schuld eingestehen, die mit ziemlicher Sicherheit zu einer Bestrafung führt?

Hunde, die „schuldbewusst“ wirken, vermeiden Blickkontakt, kauern sich zusammen und zeigen Verhaltensweisen aus dem Bereich der Beschwichtigung und Submission, wie z. B. niedrige Körperhaltung, langsame Bewegungen, Wegsehen, über den Fang lecken, Pföteln, eingezogene Rute, angelegte Ohren sowie teilweise Bewegungslosigkeit oder Rückzug, der Köperschwerpunkt liegt eher im hinteren Körperbereich.
In einer Untersuchung (Horowitz, 2009) wurden diese Verhaltensweisen bei Hundebesitzern erfragt, wobei für die oben beschriebenen Muster eben auch ein Zusammenhang mit Angst, Unsicherheit oder gar freundlicher Zuwendung möglich ist, wenn sie aus Sicht des Hundes betrachtet werden. Diese Verhaltensweisen können auch in anderen Umständen in dieser Art und Weise beobachtet werden, also z. B. bei Begrüßungen, in furchteinflößenden Situationen, bei aktiver Demut etc, und sind also nicht rein spezifisch als Hinweise für Schuldbewusstsein zu werten.

In der Untersuchung von Horowitz erfolgte eine Testreihe, in welcher vier Versuchsabläufe getätigt wurden, die eine entsprechende Selbstregulationsfähigkeit bei Hunden nachweisen oder widerlegen sollten. Das Hauptaugenmerk lag hierbei auf dem gegenüber den Besitzern gezeigten Sozialverhalten von Hunden. In den Versuchsabläufen gab es jeweils zwei Variablen: der Gehorsam und die Reaktion des Besitzers. Gehorsam war der Hund dann, wenn er ein Lockmittel nicht aß, während der Besitzer den Raum verlassen hatte und vorher befohlen hatte, das Lockmittel nicht anzurühren, oder aber er aß es. Hierzu verblieb ein Helfer im Raum, der das Lockmittel je nach Durchlauf überreichte oder es entfernte – hier wusste der Hundebesitzer jedoch nicht Bescheid. Die zweite Variable war die Information für den Hundebesitzer, der in den Raum zurückkehrt. Hier wurde in den Testläufen vermittelt, ob der Hund das Lockmittel gefressen hatte oder nicht, wobei der Hundebesitzer hier in den Testläufen in bestimmten Durchgängen zu Untersuchungszwecken bewusst falsch informiert wurde. Wenn der Hund unfolgsam gewesen war, sollte der Hundebesitzer schimpfen, war der Hund folgsam gewesen, sollte der Hundebesitzer freundlich grüßen. Hier sollte also die Besitzerreaktion variiert werden.

In den Ergebnissen zeigte sich, dass die Folgsamkeit des Hundes selbst keinen signifikanten Einfluss auf das Auftreten scheinbar mit Schuld assoziierten Verhaltensweisen des Hundes hatte. Ein deutlich signifikanter Einfluss auf das Auftreten der Verhaltensweisen konnte jedoch durch die Besitzerreaktion nachgewiesen werden. Die Reaktion der Besitzer wiederum hing deutlich davon ab, was diese dachten, dass der Hund getan hätte (es entsprach ja teilweise nicht den Tatsachen). Besonders stark konnten scheinbar schuldassoziierte Verhaltensweisen beobachtet werden, wenn die Hunde geschimpft wurden, ganz deutlich signifikant war das Auftreten der Verhaltensweisen dann, wenn der Hund tatsächlich gefolgt hatte, aber trotzdem geschimpft wurde. Die Verhaltensweisen nahmen also stark zu, wenn der Hund keine Gelegenheit hatte, sich falsch zu verhalten, weil das Lockmittel entfernt wurde. Die Verhaltensweisen wurden nicht deutlich stärker gezeigt, wenn der Hund tatsächlich unfolgsam gewesen war (und dies wäre ja eigentlich anzunehmen, wenn Hunde tatsächlich über ein schlechtes Gewissen und Schuldbewusstsein verfügen würden), sondern immer nur in Abhängigkeit von der Besitzerreaktion.

Dies zeigte also deutlich, dass das „Schlechte Gewissen“ und seine äußere Erscheinung nicht von der Missetat selbst abhing, sondern entsprechende Verhaltensweisen durch das Verhalten des Besitzers ausgelöst wurden. Ein für Hundebesitzer erkennbares „Schuldbewusstsein“ bei Hunden könnte im Grunde Ausdrucksverhalten sein, welches eine angstvolle Erwartungshaltung und Assoziation mit einer Bestrafung bei der Rückkehr des Besitzers kennzeichnet. Eine Vermenschlichung von Hunden führt besonders in diesen Bereich zu nichts Gutem!

Hecht und Mitarbeiter haben diese Untersuchungen im Jahre 2012 weitergeführt.
Auch hier zeigte sich, dass der Großteil der Hundebesitzer bestätigte, ihre Hunde würden in bestimmten Situationen Schuld empfinden. Die Hundebesitzer glaubten auch, dass die Hunde wüssten, etwas „Verbotenes“ getan zu haben. Einige der Hundehalter behaupteten, bereits beim nach Hause kommen am Begrüßungsverhalten erkennen zu können, ob der Hund etwas angestellt habe oder nicht.
Diese Zusammenhänge wurden mittels Fragebogen und Testreihen untersucht. Es stellte sich heraus, dass auch hier kein Zusammenhang zwischen dem Zeigen „schuldbewussten Verhaltens“ bei Hunden und tatsächlichem Fehlverhalten bestand. Hunde zeigten Verhaltensweisen, die die Besitzer als „schlechtes Gewissen“ interpretierten, unabhängig davon, ob sie tatsächlich etwas angestellt hatten oder nicht. Es zeigte sich in dieser Untersuchung jedoch zusätzlich bei der Analyse des individuellen Verhaltens der einzelnen Hunde, dass Hunde etwas mehr „schuldige“ Verhaltensweisen zeigten, wenn sie gegen eine Regel verstoßen hatten (und diejenigen Hunde, die nicht verstoßen hatten, zeigten signifikant weniger „schuldige“ Verhaltensweisen). Die Besitzer konnten dies scheinbar auch im Vorfeld meist richtig erkennen. Allerdings wird hier erwähnt, dass sich die Hundebesitzer auf „Anweisung“ eventuell anders verhalten sollten, als zu Hause – sie sollten ihre Hunde beim Betreten des Raumes ignorieren und nicht (wie vermutlich im normalen Alltag durchgeführt) begrüßen, was zu einem Anstieg der submissiv-freundlich-unsicheren-ängstlichen Begrüßung geführt haben könnte.  Die Studie kommt insgesamt zu dem Schluss, dass Hunde bestimmte Verhaltensweisen in bestimmten sozialen Kontexten (z.B. Begrüßungssituationen) unabhängig von Fehlverhalten zeigen – und, wie schon in der Studie von Horowitz aus 2009, das Hunde das scheinbar „schuldbewusste“ Verhalten auch zeigten, wenn sie nichts angestellt hatten.

Was ist also richtig und wichtig für Hundebesitzer?

Wenn ein Hundebesitzer den Hund schimpft oder von seinem Hund enttäuscht ist, weil er der Abwesenheit des Halters etwas angerichtet hat, so wird der Hund hieraus nicht lernen, keine verbotenen Dinge mehr zu tun! Vermutlich lernt der Hund jedoch, den Halter weiterhin oder stärker ängstlich-unsicher-beschwichtigend und vorsichtig zu begrüßen, um durch Kommunikation von vorneherein Aggressionen der „Gruppenmitglieder“ abzuschwächen und für soziale Integration zu sorgen, wie es diese Begrüßungsform bei Hunden und Wölfen beinhaltet. Manche Hunde lernen sogar, diese Verhaltensweisen zu zeigen, bevor der Besitzer überhaupt bemerkt hat, dass der Hund etwas angestellt hat.
Wichtig ist auch, dass eine verspätete Strafe oder ein Schimpfen etc. nie gerechtfertigt sein kann. Strafen oder Schimpfen führen oft nicht dazu, dass weniger „Fehlverhalten“ gezeigt wird, im Gegenteil. Durch die angstvolle Erwartung einer Strafe kann es dazu kommen, dass ein gestresster, unruhiger Hund Dinge zerkaut und zerstört, um Stress abzubauen, weil das angstvolle Warten auf den Besitzer, der manchmal ganz nett ist und beim andere Mal tobt und schreit, den Hund verwirrt und noch unsicherer macht. Das Timing für Schimpfen und Strafen ist auch denkbar schlecht, wenn es erst erfolgt, wenn man nach Hause kommt; es hilft auch nicht, mit dem Hund z.B. zum zerkauten Schuh zu gehen, darauf zu zeigen und dann zu schimpfen.
Und, auch sehr wichtig: wenn ein Hundehalter nicht möchte, dass sein Hund etwas anstellt, dann wäre es doch zuerst einmal seine Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Hund nichts erwischt, was er kaputt machen kann. Der Hund braucht eine Alternative zum fehlerhaften Verhalten, so dass dem  Hund Objekte angeboten werden sollten, mit welchen er sich beschäftigen darf oder die er zerkauen und zerstören kann (befüllter Kong, Kauknochen etc.).
Es ist, zusammenfassend zu sagen, Aufgabe des Hundehalters, dass dem Hund freundlich, entspannt und sorgfältig beigebracht wird, wie er ohne Stress und ohne etwas zu zerstören alleine bleiben kann. Und gerade bei Hunden mit Trennungsstress oder bei Hunden mit unvollständig aufgebauter Stubenreinheit sind Schimpfen und Strafen besonders kontraindiziert und ungerecht!


Literatur:

Bekoff, M., 2000: Animal Emotions: Exploring Passionate Natures. Bioscience Vol.50 No.10; 861-870
Vollmer, P.J., 1977: Do mischievous dogs reveal their “guilt”? Vet.Med., Small Anim.Clin. 72, 1002 – 1005
Morris, P.H. et. al., 2008: Secondary emotions in non-primate species? Behavioural reports and subjective claims by animal owners. Cogn. Emotion 22, 3 - 20
Horowitz, A., 2009: Disambiguating the “guilty look”: Salient prompts to a familiar dog behavior. Behavioural Processes 81, 447 – 452
Hecht, J. et. al., 2012: Behavioral assessment and owner perceptions of behaviors associated with guilt in dogs. Appl. Anim. Behav. Scci . 139; 134 - 142

Sonntag, 23. Dezember 2012

Frohe Weihnachten und guten Rutsch!

Ich wünsche allen Kunden aus der Hundeschule und der Tierärztlichen Praxis für Verhaltenstherapie sowie allen "Ehemaligen" und meinen Lesern  ein schönes und gemütliches Weihnachtsfest sowie viel Glück, Gesundheit, Erfolg und Freude im neuen Jahr!


Ich hoffe auf weitere schöne und erfolgreiche Stunden mit Ihnen und Ihren Hunden, Katzen und kleinen Heimtieren und würde mich freuen, wenn ich Sie und Ihre Haustiere mit Ihrer Hilfe auch 2013 trainieren, unterstützen, unterrichten, begleiten und fördern darf.


Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihren Einsatz im Jahr 2012.

Dr. Sybille Ehlers