Dienstag, 28. Mai 2013

Hundeführerschein / Sachkundenachweis - jetzt wird es ernst!


Bereits in früheren Blogpostings habe ich über den Niedersächsischen "Hundeführerschein", also den Sachkundenachweis für Hundehalter nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), geschrieben.

Ab dem 01.07.2013 ist die Übergangsfrist des NHundG zu Ende, dann besteht für alle Neuhundehalter (jeder, der innerhalb der letzten zehn Jahre nicht für mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten hatte und dies durch entsprechende Meldebescheinigungen der Gemeinde belegen kann) die Pflicht, die so genannte Sachkunde durch eine theoretische und praktische Prüfung nachzuweisen.

Bislang herrschte große Aufregung, niemand wusste so recht, wie alles vonstatten gehen wird, zumal es bis zum 1. Juli nicht mehr so lange hin ist. Auch in meiner Praxis und Hundeschule wurde häufig nachgefragt.


Nun gibt es endlich genauere und verbindliche Informationen auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Besonders wichtig für betroffene Hundehalter sind die auf der Website des Ministeriums veröffentlichten FAQs, hier werden die wichtigsten Fragen beantwortet.

Zudem gibt es dort eine Literaturliste zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung sowie eine Prüferliste, bei welchen die praktische Prüfung abgelegt werden kann.

Ab dem 01.07.2013 müssen zudem alle Hunde im Zentralen Register gemeldet werden. Die Anmeldung kann online erfolgen und kostet ca. 14 Euro, sie ist aber auch telefonisch möglich. Nähere Informationen finden sich hier , eine Registrierung ist dort ab Mitte Juni 2013 möglich.  
Achtung, Hunde, die zum 01.07.2013 älter als sechs Monate sind, müssen bis spätestens 01.August im Hundezentralregister gemeldet sein!

Ziel des Sachkundenachweises ist, dass ein Hundehalter nachweisen kann, dass er in der Lage ist, einen Hund sicher und ohne Belästigung, Bedrohung oder Gefährdung Dritter in der Öffentlichkeit zu führen. Es wird also eher der Hundehalter denn der Hund geprüft, deshalb ist es auch möglich, die praktische Prüfung mit einem anderen Hund als dem eigenen abzulegen (Hierüber ließe sich streiten, ich persönlich fände es sinnvoller, wenn der Halter des jeweiligen Hundes auch mit eben diesem gut klar kommt - aber es ist möglich. Eine Prüfung kann also auch mit einem "Leihhund" absolviert werden).


Es gibt viele Diskussionen um das Für und Wider des Hundeführerscheins, aber es hilft alles nichts, jetzt ist das Gesetz da und wir müssen uns danach richten. 

Im Grunde ist die Regelung in Niedersachsen besser als in anderen Bundesländern, denn die sonst üblichen Rasselisten geben keinen Hinweis auf ein gesteigertes Aggressionspotential - das ist mittlerweile hinreichend bekannt und wissenschaftlich nachgewiesen. In manchen Bundesländern gilt die (meines Erachtens wirklich ungerechte) 20 - 40 - Regelung, nach welcher Hunde über 20 Kilogramm Körpergewicht und mit mehr als 40 cm Widerristhöhe immer angeleint geführt werden müssen sowie die Pflicht des Sachkundenachweises nur für Halter großer Hunde.
In Niedersachsen wird der Sachkundenachweis nicht von der gehaltenen Rasse oder deren Größe abhängig gemacht.

Die Tierärztliche Praxis für Verhaltenstherapie und Hundeschule "An der Leine" ist berechtigt, Theorie- und praktische Prüfungen abzunehmen. Genauere Informationen zum Ablauf der jeweiligen Prüfungen können Sie gerne bei mir erhalten, ich bitte um Terminvereinbarung. Eine Prüfung ist selbstverständlich auch ohne vorherige Kursteilnahme möglich, entsprechende Kurse werden von uns und von anderen Hundeschulen aber ebenfalls angeboten.

Informationen zur Prüfung finden sich auch hier unter "Theorieprüfung und praktische Prüfung Hundeführerschein / Sachkundenachweis".

Viel Erfolg und viel Glück!











8 Kommentare:

  1. Oh mein lieber Scholli... wonach wird denn entschieden, wer da die Prüfungen abnehmen darf? Ich hab da Leute drauf entdeckt, die wissenschaftlich hinter dem Mond leben und Tierschutz so verstehen, dass man den Mensch vorm Bösen, Weltherrschaftanstrebenden Hund schützen muss. :(

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    2. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann genauere Auskunft über die Prüferliste geben, auch in den FAQs wird beschrieben, wie man auf die Liste kommt.

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    3. Also, in naher Zukunft wohnen wir ja auch bald wieder in Niedersachsen und ich bin, obwohl Hundehalter seit meinem 18.Lbj. (gr. Hunde),garnichtmal so erschrocken darüber. Trotz allem wird es immer wieder zu Zwischenfällen kommen, die aber leider am Menschen liegen, kaum an den Hunden. Auch nach dem absolvieren dieser Prüfungen. Hier ist ein Versuch unternommen worden, eine einzige Richtlinie geben zu wollen, was aber auch nicht ausgereift ist. So empfehle ich jedem Hundehalter, macht die BH/VT mit Sachkundenachweis und möglichst mit dem eigenen Hund. Nicht um dieser Anordnungen wegen, nein für Euch. Bei jedem Verein oder Hundeschule könnt Ihr Euch informieren über die Voraussetzungen und das Prüfungsprozetere. Auf der VDH Homepage könnt ihr Euch weiter erkundigen. Nur geprüfte Leistungsrichter nehmen diese Prüfungen ab, die auch anerkannt werden und das überall in gem. Vereinen, die sich der Hundeerziehung und dem Hundesport verschrieben haben. Ich sag Euch, das ist doch garnicht so schlimm und es macht Euch und den Hunden sehr viel Spaß. Und.... man erspart sich über lange Zeit sehr viel Unangenehmes. Aufregen und diskutieren über das Für und Wider scheint sich nicht mehr zu lohnen. Tut es für Euch und Eure Fellnase. Mehr kann ich nicht empfehlen. Übrigens, meine Prüfung mit Sammy ist schon am 30.06.2013 mit Sachkundeprüfung + Leistungsnachweis für eventuelle weitere Prüfungen, denn uns Beiden macht es sichtlich Spaß. LG Conny mit Sammy (Aussie)

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  3. Ich habe meine Erklärungen gelöscht, denn diese Frage soll das Ministerium klären. Die einzig wahre Antwort auf deine Frage ist: genau das habe ich mir auch gedacht!

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    1. Jetzt sind die Kommentare leider nicht mehr chronologisch - meine Antwort vom 31.05. bezieht sich auf den ersten Kommentar von Chakanyuka!

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