Freitag, 20. September 2013

Aktuelle Kurstermine

Termine im September und Oktober 2014

Unser Kurssystem begleitet Sie von der Welpengruppe über die Hundegrunderziehung und die Festigung bzw. Erweiterung des Trainings mit Intensivierung der Beziehung zwischen Hund und Halter bis hin zur Abnahme der Prüfung zum Sachkundenachweis / Hundeführerschein, Agility oder Nasenarbeit.
Die Kurse sind natürlich auch einzeln buchbar. Das Training findet auf unseren Plätzen in Laatzen - Rethen statt, aber auch in externen Trainingseinheiten (Stadt, Feld).

Fragen Sie per Email nach, ich freue mich auf Sie und Ihren Hund!
Für detaillierte Kursinformationen klicken Sie bitte auf die Überschriften. 

Vorankündigung: am 01.11.2014 sowie am 08.11.2014 entfallen alle Gruppen wegen einer Fortbildung der TrainerInnen. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Ersatztermine, die in den einzelnen Kursen angegeben sind. 
 
  
Welpenspiel- und Lerngruppe
Dieser Kurs bildet das wichtige Fundament des Hundeverhaltens! Für die fachliche Anleitung der Hundebesitzer sind je nach Gruppengröße zwei Tierärzte als Trainer anwesend.
Unsere Welpengruppe / Welpenschule findet derzeit samstags statt.

Nächster Welpentermin: Samstag, 18.10.2014, 14.30 bis 15.30 Uhr

Vorankündigung:
Am 01.11.2014  sowie am 08.11.2014 entfällt die Welpengruppe.

Da dieser Kurs einer der wichtigsten Kurse im Hundeleben ist und die Sozialisierung der Hunde keine Rücksicht auf die Witterung nimmt, sind wir natürlich bei jedem Wetter für Sie da!

Ein Einstieg ist jederzeit möglich, da es sich um einen fortlaufenden Kurs handelt. Welpen und ihre Besitzer, die im Rahmen einer kostenlosen Probestunde bei uns hereinschnuppern, sind immer herzlich willkommen (Entwurmung und Impfung des Welpen vorausgesetzt. Um Voranmeldung wird gebeten)! 
Bitte melden Sie sich bei Interesse per Mail oder Telefon, damit ich Informationsmaterial für Sie mitbringen kann und um korrekte Zeitangaben zu erhalten, falls sich ein Termin kurzfristig ändert.


Informationsabend für Welpenbesitzer und solche, die es werden wollen: Der nächste Welpen-Infoabend findet nach Vereinbarung statt – Anmeldungen werden gerne entgegengenommen! 

Basiskurs September / Oktober 2014:

Trainingszeit: samstags, 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr;  insgesamt 12 Stunden
Theorieseminar 1:  Dienstag, 09.09.2014 um 19 Uhr in der Praxis
Praktische Termine in 90-Minuten-Blöcken : 13.09.2014, 20.09.2014, 27.09.2014, 04.10.2014 und 11.10.2014
Theorieseminar 2: Dienstag, 07.10.2014 um 19 Uhr.
Gruppennachholtermin nach Vereinbarung, Termin folgt.

Ein Quereinstieg ist nicht möglich, da die Stunden aufeinander aufbauen.

Die Termine der nächsten Basisintensivkurse werden noch bekanntgegeben.

 

Aufbaukurs Juli / August 2014

Start: 05.07.2014
Trainingszeit: Samstagnachmittag, 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Termine: 05.07.2014, 12.07.2014, 19.07.2014, 26.07.2014, 02.08.2014, 23.08.2014, 06.09.2014, 13.09.2014 und 20.09.2014
Nachholtermin: 27.09.2014

Kursvoraussetzungen: Tierhalterhaftpflicht, vollständige Impfung, verträgliche Hunde ohne Probleme mit Artgenossen oder Menschen, Kenntnisse aus Basisintensivkurs (oder vergleichbarer Übungsstand) werden vorausgesetzt. 

Ein Quereinstieg ist nicht möglich.



Fortgeschrittenenkurs

Fortgeschrittene
September / Oktober 2014

Start:  13.09.2014
Trainingszeit: Samstagvormittag, 11.00 bis 12.00 Uhr
Termine: 13.09.2014, 20.09.2014, 27.09.2014, 04.10.2014, 11.10.2014, 18.10.2014, 25.10.2014 und ausnahmsweise einmalig freitags, 31.10.2014, hier von 16.00 bis 17.00 Uhr

Trainingsorte: Trainingsplatz und wechselnde Trainingsorte, die Treffpunkte werden im Kurs angekündigt.

Kursvoraussetzungen: Tierhalterhaftpflicht, vollständige Impfung, verträgliche Hunde ohne Problemverhalten mit Artgenossen oder Menschen, Kenntnisse aus Aufbaukurs (oder vergleichbarer Übungsstand) werden vorausgesetzt, guter Grundgehorsam. 

Hundeführerscheinprüfung bei erfolgreicher Kursteilnahme direkt im Anschluss möglich, siehe hier unter Sachkundenachweis!

Weitere Fortgeschrittenenkurse werden natürlich auch ganzjährig im Abstand von ca. zwei,drei Monaten angeboten - für Hundebesitzer, die nach dem 01.07.2011 einen "Ersthund" erworben haben und innerhalb eines Jahres den Sachkundenachweis erbringen müssen.

Hunde, die Problemverhalten zeigen, können prüfungsvorbereitende Einzeltermine oder Einzeltermine zur Vorbereitung auf die Teilnahme in einem Gruppenkurs in Anspruch nehmen, bitte nehmen Sie Kontakt auf.




Dr. Sybille Ehlers ist anerkannte Prüferin nach § 3 NHundG. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der Sachkunde nur von vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anerkannten Prüfern abgenommen werden darf.

Die Theorieprüfung können Sie nach Terminvereinbarung in Schriftform oder computergestützt ablegen. Sie erhalten einen individuellen Prüfungstermin. Zeitliche Vorgaben: 45 Minuten für 35 Fragen aus fünf Teilgebieten.
Voraussetzung für das Ablegen der praktischen Prüfung ist die bestandene Theorieprüfung - um Terminvereinbarung wird gebeten.

Praktische Prüfung:

Für Einzelprüfungen sind individuelle Termine nach Ihren Wünschen möglich, bitte kalkulieren Sie zirka eine Woche Vorlaufzeit mit ein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Übungsstand ein Bestehen der praktischen Prüfung zulässt, können Sie gerne im Vorfeld einen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Hier können alle Ihre Fragen abgeklärt werden (um Terminvereinbarung wird gebeten).

Die Gruppenprüfungen werden i.d.R. im Anschluss an den Fortgeschrittenenkurs abgehalten. Hierzu sollten die Teilnehmer vor oder während des Kurses die Theorieprüfung erfolgreich abgelegt haben (diese ist Voraussetzung für die praktische Prüfung). Im Kurs wird ein Prüfungstermin für die Gruppe angeboten, zu welchem sich auch Teilnehmer anmelden können, die den Kurs nicht belegt hatten, aber eine Gruppenprüfung absolvieren möchten. Der Termin kann unter dem Punkt "Fortgeschrittenenkurs" oben eingesehen werden. Der nächste Gruppenprüfungstermin findet im August 2014 statt, die Termine können gerne erfragt werden. 

Gruppenprüfungen können auch von extern gebucht werden - bitte rufen Sie an!

Die praktische Prüfung unseres Hundeführerscheins wird im Gebiet Laatzen und Hannover abgenommen, die Theorieprüfung können Sie bei mir in Laatzen - Rethen ablegen. 
 Zeitliche Vorgaben für Einzel- und Gruppenprüfungen praktisch: 60 Minuten in zwei verschieden Prüfungsumgebungen.

Kosten: 
Theorieprüfung Einzeltermin 59,50 € incl. aller Unterlagen und Bescheinigungen
Praktische Prüfung als Einzelprüfung inkl. aller Unterlagen und Bescheinigungen 75 €

Prüfungsvorbereitende Einzelstunden sind möglich, bitte nehmen Sie Kontakt auf!


Erweiterte Prüfung für die Beantragung der Befreiung von der Leinenpflicht Stadt Hannover

Die Prüfung für die Freilaufgenehmigung Hannover findet nach Vereinbarung statt (eine entsprechende Kursteilnahme oder Einzelberatung ist möglich). 
Dr. Sybille Ehlers ist berechtigt und von der Stadt Hannover anerkannt, Prüfungen zum Erwerb der Leinenbefreiung für die Stadt Hannover abzunehmen. 

Informationen können gerne bei mir eingeholt werden.


Dieser Kurs wird wegen der Sommerferien in zwei Unterkurse à 5 Stunden aufgeteilt - damit durch die Urlaubszeit nicht zu viele Fehltermine entstehen. Die Kurse hängen zusammen und können nur nacheinander absolviert werden.

Kursstart:

Kurs A 2: fünf Stunden, samstags, von 9.45 Uhr bis 10.45 Uhr; Kursstart 20.09.2014

Voraussetzungen: da ohne Leine trainiert wird, unbedingt verträgliche Hunde ohne Problemverhalten, die sich gut auf ihre Besitzer konzentrieren können; sehr guter Grundgehorsam auch im Freilauf, abgeschlossener Fortgeschrittenenkurs ist von Vorteil; nur entwurmte und vollständig geimpfte (SHPPiLT) Hunde, Tierhalterhaftpflichtversicherung 

Termine Kurs A1: 05.07.2014, 12.07.2014, 19.07.2014, 26.07.2014 und 02.08.2014
Termine Kurs A2: 20.09.2014, 27.09.2014, 04.10.2014, 11.10.2014 und 18.10.2014


Der Kurs A 2 ist leider ausgebucht; am Kurs A 2 kann nicht ohne absolvierten A 1 - Kurs teilgenommen werden.




Der Anfängerkurs wird weitergeführt:
Trainingszeit: Samstagvormittag 
Termine: voraussichtlich aber im Frühjahr 2015 nach der Winterpause
Bitte zu jedem Termin Ihren Clicker und Belohnungen mitbringen! 
Der nächste Fortgeschrittenenkurs startet voraussichtlich 2015.





Die Nasenarbeit ist ein idealer Herbst- und Winterkurs!

Kursdauer: jeweils acht Termine und je ein Nachholtermin für Nasenarbeit 1
Voraussetzung: Impfung, Tierhalterhaftpflichtversicherung, erfolgreich absolvierter Fortgeschrittenenkurs oder entsprechende Kenntnisse sowie sehr gute Führigkeit / Kommandofestigkeit auch in schwierigeren Situationen; gut sozialisiert ohne Problemverhalten.
Trainingszeit: Samstag.
Termine: folgen
Nachholtermin: folgt

Ein Folgekurs Nasenarbeit 2 kann bei ausreichenden Teilnehmerzahlen bzw. Anmeldungen folgen.

Vorbereitung Würstchenschleppe
Clickerkurs

Gruppentermin in kleinerer Gruppe, ein Theorieseminar und vier bis fünf praktische Termine - bei Interesse können Sie sich gerne voranmelden bzw. für Kursinformationen nachfragen. 
Kursstart bei mindestens fünf Anmeldungen.

Kursinhalte: Lerntheoretischer Hintergrund, Clickerkonditionierung, Technik des Clickerns, freies Formen, Targettraining, Stärkung von Spontanverhalten sowie Übungen und Tricks.

Derzeit keine Termine - bitte melden Sie sich bei Interesse, vielleicht kann schnell ein Kurs starten!



 


Montag, 12. August 2013

Der Sachkundenachweis ("Hundeführerschein") seit Juli 2013 - Grund zur Sorge?



Mit dem Auslaufen der Übergangsfristen des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) zum 01.07.2013, ist er jetzt seit fast einem Jahr schon "in Betrieb" – der niedersächsische Hundeführerschein, genauer der „Sachkundenachweis nach §3 NHundG“.

Immer noch gibt es viele Fragen und Zweifel zum Sachkundenachweis. Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Auch die kostenpflichtige Registrierung des Hundes im Zentralen Register sorgte seit letztem Jahr für Verärgerung, ist aber nach § 6 NHundG zwingend vorgeschrieben bzw. kann ein Unterlassen der Registrierung mit bis zu 10.000 Euro Strafe geahndet werden.



Ist die Aufregung umsonst? Vielleicht wird ja gar nicht kontrolliert? Vielleicht trifft man niemals auf einen Kontrolleur? Viele Hundebesitzer hadern und überlegen, ob sie die Prüfung überhaupt ablegen sollen. Leider kann es sehr, sehr teuer werden, wenn der Hund auffällig wird und kein Sachkundenachweis oder keine Registrierung vorliegen.

Ich habe nun als anerkannte Prüferin schon einige Prüfungen abgenommen und kann Sie beruhigen – mit ein bisschen Vorbereitung ist der Sachkundenachweis gut zu schaffen! Heute möchte ich Ihnen einen Überblick über Theorie und praktische Prüfung verschaffen und ein paar Tipps geben.

Der Hundehalter soll beweisen, dass er über theoretische und praktische Fähigkeiten verfügt, seinen Hund sicher und ohne Belästigung oder Gefährdung anderer Personen oder Tiere in der Öffentlichkeit zu führen – also Mindestanforderungen nachweist.


Die Theorieprüfung:

Wenn Prüflinge die Theorieprüfung ablegen, fällt mir immer wieder auf, dass Vorbereitungsliteratur, die aus Fragenkatalogen besteht, scheinbar ungünstig ist. Viele Menschen sind irritiert, wenn plötzlich andere Fragen als die gelernten in der Prüfung vorkommen – und es sind  in der Tat einige andere Fragen als in den Büchern mit Frage- und Antwortteilen und auch andere Fragen als in den kostenlos verfügbaren Fragenkatalogen im Internet.

Die seit dem 01.07.2013 in Niedersachsen zu absolvierende Theorieprüfung unterscheidet sich grundlegend von anderen theoretischen Prüfungsvarianten wie z. B. derer des BHV, VDH /BH oder auch des DOQ-Test2.0. Bei den Theorieprüfungen der genannten Verbände sind immer Mehrfachnennungen bei der Beantwortung der Fragen möglich; bei der Prüfungsvariante des Ministeriums erhält man aus fünf Teilgebieten jeweils sieben Fragen mit vier Antwortmöglichkeiten, von welchen nur eine Antwort richtig ist.

Die Fragenkataloge mit Multiple Choice - Fragen verwirren viele Hundebesitzer und oft besteht die Vorbereitung in einem Auswendiglernen der Antworten – das ist schlecht, wenn dann andere Fragen kommen. Sie können die Fragenkataloge jedoch gut zur Überprüfung Ihres Wissens benutzen, zum Lernen selbst scheinen sie nicht so gut geeignet zu sein.
  
Ich empfehle das Buch „Sachkunde für Hundehalter“- Vorbereitung auf den DOQ-Test 2.0 und andere Hundeführerscheine aus dem KynosVerlag zur Prüfungsvorbereitung. Hier sind keine Fragen aufgelistet, sondern die Sachverhalte sind in Textform dargelegt.
Auch das NMELF stellt ein paar Prüfungsfragen auf der Homepage zur Verfügung, hier können Sie üben.

Die neue Prüfung ist durch die Umstellung auf nur eine Antwortmöglichkeit weniger verwirrend. Es gibt nach Abschluss der theoretischen Prüfung direkt die Möglichkeit,  nicht korrekt beantwortete Fragen nochmals  mit dem Prüfling durchzusprechen und zu erklären. Bei einigen anderen Testvarianten war und ist eine nachträgliche Einsicht in die beantworteten Fragen nach Abschluss der Prüfung teilweise nicht möglich.

Laut dem NMELF galten alle anderen Theorieprüfungen eine zeitlang als formal nicht anerkannt, mittlerweile, seit Juni 2014, sind z.B. ein in Theorie und Praxis erfolgreich abgelegter DOQ-Test 2.0 oder auch der Hundeführerschein des BHV auch als Sachkundenachweis nach § 3 NHundG gültig.

Die praktische Prüfung:

Die praktische Prüfung ist meines Erachtens gut zu absolvieren – insbesondere für verantwortungsvolle, achtsame und vorausschauende Hundebesitzer ist sie problemlos abzulegen. Das Führen eines Hundes in der Öffentlichkeit ohne Gefährdung oder Belästigung Dritter sollte doch zu den Mindestanforderungen der Hundehaltung gehören.

Auch hier kann ein wenig Vorbereitung gut helfen, schlicht auch, um sich als Hundebesitzer selbst in den Situationen gut zurecht zu finden und am Prüfungstag trotz der Aufregung so besonnen wie im Alltag reagieren zu können. Dinge und Situationen, die geübt wurden, sind besser zu meistern, als Situationen, welche völlig neu und unbekannt für Hund und Halter sind.

Foto: Sabine Gurol
Es soll im Großen und Ganzen der Hundebesitzer überprüft werden; der Hund natürlich auch, aber geachtet wird vornehmlich auf den „menschlichen Prüfling“.
In der Prüfung soll der Mensch also seine in der zuvor bestandenen Theorieprüfung nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch anwenden – der Hundehalter soll beweisen, dass er Gefahrensituationen erkennen und verhindern kann.
Der Prüfer ist verpflichtet, genau schriftlich zu dokumentieren (insbesondere das Verhalten des Hundes und wie gut der Besitzer den Hund kontrollieren kann),  die Dokumentation ist aufzubewahren.  


Im ablenkungsarmen Bereich, beispielsweise einer Grünanlage oder einem Park, werden bestimmte Punkte (s.u.) abgehandelt und eingefordert. Der ganze Ablauf soll den Charakter eines Spazierganges bzw. ganz regulärer Alltagssituationen haben. Der Hundehalter kann diesen Abschnitt auch angeleint absolvieren, aber auch ohne Leine arbeiten, sofern das Gebiet es zulässt. 

 
Es sind neben dem Handling am Hund verschiedene Signale (Rückruf, Sitz, Platz, Bleiben, Steh) vorgesehen, aber auch das Verhalten und der Einfluss des Besitzers auf seinen Hund im Zusammenhang mit dem Treffen von Passanten, Hunden, Joggern, Skatern, Spaziergängern, Kindern etc. Es wird das sichere Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Personen oder Tieren überprüft und bewertet. Der ablenkungsarme Bereich beinhaltet sieben einzelne Prüfungssituationen.

In der Stadtgebiet-Prüfung, die durchweg angeleint durchgeführt werden muss, werden das Gehen an und Überqueren von stark befahrenen Straßen überprüft, auch das Zusammentreffen mit Passanten, Radfahrern, Kinderwagen, Personen / Menschengruppen wird hier beurteilt. Wichtig ist im Stadtgebiet, dass neben dem sicheren Führen ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung Dritter auch der Straßenverkehr nicht gefährdet werden soll. Die Stadtteilprüfung beinhaltet vier einzelne Prüfungssituationen.

  
Von den elf einzelnen Prüfungssituationen müssen mindestens sechs bestanden werden, andernfalls wurde die Prüfung nicht erfolgreich absolviert.

Die Prüfung gilt ebenfalls als nicht bestanden, wenn der Hund den Halter, Prüfer oder andere Personen angreift, sich minutenlang nicht mehr kontrollieren lässt oder andere Hunde massiv belästigt, bedroht oder angreift. Der menschliche Part kann ebenfalls durchfallen, wenn er körperliche Härte gegenüber seinem Hund zeigt, sich anderen Personen gegenüber rücksichtslos verhält oder aber andere Hunde durch Grobheiten, Treten und Schlagen von seinem Hund fernhalten will.

Hilfsmittel, wie Belohnungen, Spielzeug etc. sind immer erlaubt und auch nicht sozialverträgliche Hunde können zur Prüfung antreten, allerdings wird bei nicht verträglichen Hunden im besonderen Maße darauf geachtet, wie gut der Hundehalter Einfluss nehmen kann und wie gut er seinen Hund einschätzt – insbesondere im Zusammenhang mit der Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zu Passanten oder Hunden.


Es wird oft kritisiert, dass die praktische Prüfung nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden muss.
Im Grunde wird der Halter überprüft, weniger der Hund. Zudem muss vermerkt werden, dass es nicht der eigene Hund ist (der Prüfling muss unterzeichnen, die Prüfung ist bei Fehlangaben nicht gültig).
Bislang hat von „meinen“ Prüflingen noch niemand einen Fremdhund organisiert und ich nehme an, dass dies die Prüfung eher nachteilig beeinflussen könnte. Ein fremder Hund arbeitet eventuell nicht so gut wie der eigene Hund und auch ein nicht sozialverträglicher Hund kann die Prüfung bestehen, wenn der Halter in besonderem Maße deutlich macht, dass er seinen Hund und Gefahrensituationen gut einschätzen kann. Sie müssen sich doch keinen Hund zur Prüfung „borgen“, das schaffen Sie bestimmt nach ein wenig Übung auch gut mit dem eigenen Hund!

Die Hundeschule „An der Leine“ und die Tierärztliche Praxis für Verhaltenstherapie bieten sowohl Vorbereitungskurse (Fortgeschrittenenkurs) als auch Einzeltermine zur Beratung zum Sachkundenachweis nach § 3 NHundG an. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre praktischen Fähigkeiten ausreichen, so können wir auch an einem Einzeltermin eine Prüfungssituation durchspielen und Ihre ganz persönlichen „Problembereiche“ trainieren. Auch zum DOQ-Test 2.0 und dem Bayerischen Hundeführerschein sowie zur Prüfung zur Freilaufgenehmigung für die Stadt Hannover können wir Sie nach Terminvereinbarung beraten.
Hier haben wir sehr viele Möglichkeiten, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. 


Nach dem Gesetz darf die Hundehaltung seit dem 01.07.2013 erst nach einer erfolgreich abgelegten Theorieprüfung aufgenommen werden. Für die Abnahme der Theorieprüfung können Sie gerne einen Termin vereinbaren und die Prüfung in meiner Praxis absolvieren. Zu Literatur berate ich Sie ebenfalls gerne.

Also keine Angst, es ist machbar und wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfungsvorbereitung!

Wir bieten auch zum Erwerb der Freilaufgenehmigung für Hannover geeignete Trainingstermine und Übungsmöglichkeiten an. Die praktische Prüfung ist deutlich anspruchsvoller als der Sachkundenachweis, aber auch hier können Sie sich gerne mit uns zusammen vorbereiten. 
Ein gut erzogener Hund kann auch viele Freiheiten haben - Sie können sich auf Ihn verlassen.

Dienstag, 28. Mai 2013

Hundeführerschein / Sachkundenachweis - jetzt wird es ernst!


Bereits in früheren Blogpostings habe ich über den Niedersächsischen "Hundeführerschein", also den Sachkundenachweis für Hundehalter nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), geschrieben.

Ab dem 01.07.2013 ist die Übergangsfrist des NHundG zu Ende, dann besteht für alle Neuhundehalter (jeder, der innerhalb der letzten zehn Jahre nicht für mindestens zwei Jahre einen Hund gehalten hatte und dies durch entsprechende Meldebescheinigungen der Gemeinde belegen kann) die Pflicht, die so genannte Sachkunde durch eine theoretische und praktische Prüfung nachzuweisen.

Bislang herrschte große Aufregung, niemand wusste so recht, wie alles vonstatten gehen wird, zumal es bis zum 1. Juli nicht mehr so lange hin ist. Auch in meiner Praxis und Hundeschule wurde häufig nachgefragt.


Nun gibt es endlich genauere und verbindliche Informationen auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Besonders wichtig für betroffene Hundehalter sind die auf der Website des Ministeriums veröffentlichten FAQs, hier werden die wichtigsten Fragen beantwortet.

Zudem gibt es dort eine Literaturliste zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung sowie eine Prüferliste, bei welchen die praktische Prüfung abgelegt werden kann.

Ab dem 01.07.2013 müssen zudem alle Hunde im Zentralen Register gemeldet werden. Die Anmeldung kann online erfolgen und kostet ca. 14 Euro, sie ist aber auch telefonisch möglich. Nähere Informationen finden sich hier , eine Registrierung ist dort ab Mitte Juni 2013 möglich.  
Achtung, Hunde, die zum 01.07.2013 älter als sechs Monate sind, müssen bis spätestens 01.August im Hundezentralregister gemeldet sein!

Ziel des Sachkundenachweises ist, dass ein Hundehalter nachweisen kann, dass er in der Lage ist, einen Hund sicher und ohne Belästigung, Bedrohung oder Gefährdung Dritter in der Öffentlichkeit zu führen. Es wird also eher der Hundehalter denn der Hund geprüft, deshalb ist es auch möglich, die praktische Prüfung mit einem anderen Hund als dem eigenen abzulegen (Hierüber ließe sich streiten, ich persönlich fände es sinnvoller, wenn der Halter des jeweiligen Hundes auch mit eben diesem gut klar kommt - aber es ist möglich. Eine Prüfung kann also auch mit einem "Leihhund" absolviert werden).


Es gibt viele Diskussionen um das Für und Wider des Hundeführerscheins, aber es hilft alles nichts, jetzt ist das Gesetz da und wir müssen uns danach richten. 

Im Grunde ist die Regelung in Niedersachsen besser als in anderen Bundesländern, denn die sonst üblichen Rasselisten geben keinen Hinweis auf ein gesteigertes Aggressionspotential - das ist mittlerweile hinreichend bekannt und wissenschaftlich nachgewiesen. In manchen Bundesländern gilt die (meines Erachtens wirklich ungerechte) 20 - 40 - Regelung, nach welcher Hunde über 20 Kilogramm Körpergewicht und mit mehr als 40 cm Widerristhöhe immer angeleint geführt werden müssen sowie die Pflicht des Sachkundenachweises nur für Halter großer Hunde.
In Niedersachsen wird der Sachkundenachweis nicht von der gehaltenen Rasse oder deren Größe abhängig gemacht.

Die Tierärztliche Praxis für Verhaltenstherapie und Hundeschule "An der Leine" ist berechtigt, Theorie- und praktische Prüfungen abzunehmen. Genauere Informationen zum Ablauf der jeweiligen Prüfungen können Sie gerne bei mir erhalten, ich bitte um Terminvereinbarung. Eine Prüfung ist selbstverständlich auch ohne vorherige Kursteilnahme möglich, entsprechende Kurse werden von uns und von anderen Hundeschulen aber ebenfalls angeboten.

Informationen zur Prüfung finden sich auch hier unter "Theorieprüfung und praktische Prüfung Hundeführerschein / Sachkundenachweis".

Viel Erfolg und viel Glück!











Montag, 6. Mai 2013

Zurück in die Steinzeit?



Haben körperliche Strafen in der Hundeerziehung ihre Berechtigung und ist ein freundliches oder zumindest neutrales Training langwierig und ineffektiv? Ist es lächerlich, einen Hund mittels positiver Verstärkung zu trainieren? Braucht es mehr Härte in der Hundeerziehung, wenn auch vielleicht nur ab und zu? Wieder wie früher?

Immer wieder wird Ähnliches von Trainern geäußert, wenn sie sich für ihre groben Trainingsmethoden rechtfertigen wollen.

Den Kunden und deren Tieren gegenüber ist es meiner Meinung nach nur korrekt, die aktuellen Erkenntnisse anzuwenden und zu begründen, warum physische Bestrafung keine geeignete Trainingsform ist, statt einfach auf den Hund (oder die Katze, den Hamster, den Papagei oder das Kaninchen) draufzuhauen, Verhalten nur abzubrechen, statt zu verändern und dieses den Tierbesitzern, die Hilfe suchen, auch noch zu empfehlen. 


Oft ist doch das vorherige Training über physische Strafen ein häufiger Grund, weshalb der Trainer aus der „Wattebauschfraktion“ seine „Patienten“ unter Umständen länger betreuen muss.
Wenn so trainierte Hunde zur Verhaltenstherapie kommen, muss man nicht nur bei null, sondern meist tief im Minusbereich ansetzen. Fachlich korrekt oder effektiv gearbeitet haben Trainer, die physische Strafen einsetzen, nicht, denn der Hund ist jetzt oft erst richtig problematisch und zur Gefahr geworden – spätestens dann, wenn er sich gegen seinen Besitzer oder das Umfeld richtet (ein Risiko beim Einsatz von physischer Bestrafung). Viele Hunde haben aufgrund fehlerhaften Trainings über physische und psychische Bedrohung und Gewalt Probleme erst entwickelt!

Zum Totschlagargument „Drohende Einschläferung“ noch ein paar Worte: Insbesondere Hunde mit aggressiven Verhaltensweisen, sollten, da sie oft aufgrund des vormals fehlerhaften Trainings und/oder  aufgrund von Versäumnissen Probleme erst bekommen haben oder weil körperliche Ursachen vorliegen, nicht über positive Bestrafung gearbeitet werden. Innerhalb der Extremsituation befindet sich das Hundegehirn im Überlebensmodus, alle Alarmsysteme sind aktiv. Das Training muss vorher ansetzen, in Situationen, in welchen eine Eskalation noch entfernt ist. Eine Verhaltensveränderung kann nur außerhalb von Extremsituationen erreicht werden und muss dann in Richtung Problemsituation erweitert werden – das ist auch beim Menschen so. Warum nur gestehen sich manche Menschen ständige Ausraster und hoch emotionale Reaktionen zu und sehen selbst nicht, dass sie innerhalb dieser Situationen gar nicht in der Lage sind, anders zu reagieren oder überhaupt noch zu denken? Der Besitzer zeigt diese Unkontrollierbarkeit der eigenen Emotionen (mit Würgen, Schreien oder Schlagen des Hundes) oft gerade dann, wenn der Hund unangemessen reagiert. Dem Hund jedoch wird Emotionalität abgesprochen…er soll wie eine Maschine funktionieren, zu jeder Zeit. Nur, wer von beiden wäre denn  aufgrund seiner geistigen Leistungsfähigkeit überhaupt in der Lage, sich besser zu kontrollieren – Hund oder Mensch?  


Auch „Wattebauschtrainer“ haben häufig mit Aggression bei Hunden zu tun und auch wir trainieren überwiegend im Alltag mit den Auslösereizen (und nicht, wie so oft behauptet wird, nur in unrealistischen gestellten Situationen). Nur arbeiten wir nicht so, dass wir die Hunde direkt und unvorbereitet mitten in die für sie als gefährlich empfundene Situation zerren und dann physisch bestrafen, wenn sie – vorhersehbar! – unangemessen reagieren.  
Es gibt auch pathologische Formen von Aggression aufgrund körperlicher Ursachen. Ein Einsatz von Strafe ist hier ganz besonders falsch, unethisch und kontraproduktiv, denn der Strafende dringt vor allem in kritischen Situationen definitiv nicht dorthin vor, wo Lernen noch möglich wäre. Auch nicht, wenn der Trainer einen Schmerzreiz erzeugt – hierdurch wird nichts gelernt und auch durch das Erschrecken oder Zufügen von Schmerzen wird ein Hund nicht ansprechbarer, denn zusätzliche Empfindungen  kommen hinzu: Angst und Schmerzen. Ein ängstliches Tier oder ein Tier mit Schmerzen ist doch nicht ansprechbarer, als ein Tier, welches in einer von ihm als bedrohlich empfundenen Situation aggressiv reagiert. Das kann als Begründung nicht gelten.

Mir drängt sich immer wieder die Frage auf, was in den Köpfen im Hinblick auf moralische Vorstellungen vorgeht. Darf ich denn, wenn es bessere, effektivere und freundliche, hundegerechte Möglichkeiten gibt, als verantwortungsvoller Hundebesitzer physische Bestrafung einsetzen? Muss ich nicht auch überlegen, gerade dann, wenn ich Verantwortung für ein Lebewesen übernommen habe, wie ich Dinge dauerhaft ändern kann, ohne dass ich meinem Schutzbefohlenen gegenüber grob werde oder ihn erschrecke? Wo habe ich selbst Fehler gemacht, habe ich einen Beitrag zum Fehlverhalten geleistet und darf ich den Hund dafür strafen? Kann ich mein Handeln mit meinen moralischen Ansprüchen in Einklang bringen? Darf ich als Trainer meinen Kunden Gewalt anraten, wenn es auch anders und dauerhafter geht?  

Nun aber zur Kernfrage: Ist das „Wattebauschtraining“ eigentlich wirklich so soft und ist es wirklich nicht effektiv und dabei noch langwierig?

Jetzt kommen die  – Achtung, das böse Wort! – Lerngesetze bei Hunden wieder ins Spiel und wollen praktisch umgesetzt werden, sie gelten auch für Trainingsformen mit physischer Bestrafung, so sehr dies oft verleugnet und belächelt wird. 


So viel vorweg und ganz neutral: alle vier Quadranten, also positive und negative Verstärkung sowie positive und negative Strafe funktionieren! Alle vier Wege führen also zu einem Effekt. Es lassen sich für alle Wege der operanten Konditionierung noch einmal detaillierte Regeln aufstellen.
Für die positive Bestrafung müssten, um eine Wirkung zu ermöglichen, die Folgenden eingehalten werden:
·        Strafe muss etwas sein, was der Hund nicht mag und nicht erwartet und muss biologisch nachvollziehbar für den Hund sein
·        Strafe muss das Verhalten unterdrücken, sonst ist ihr Einsatz ineffektiv
·        Die Strafe sollte mit dem Verhalten, aber nicht mit dem Anwender oder Umgebungsreizen assoziiert werden
·        Strafe muss zeitnah erfolgen (innerhalb von 0,5 bis 1 Sekunde) und jedes Mal erfolgen, wenn das unerwünschte Verhalten gezeigt wird.
·        Strafe muss sofort so stark sein, dass das unerwünschte Verhalten beendet wird, darf aber nicht so stark sein, dass es zur Traumatisierung des Individuums kommt.
·        Es muss immer Alternativen für den Hund geben, die Strafe zu umgehen und der Strafeinsatz sollte niemals den Hauptbestandteil der angewandten Lerngesetze und Trainingsmethoden ausmachen.

Alle diese oben angeführten Regeln einzuhalten, schafft weder ein Trainer noch ein Hundebesitzer, der positive Strafe anwendet! Es ist technisch nicht machbar (spätestens dann, wenn es um die Assoziationen und das Einhalten der Regelmäßigkeit geht) und es ist auf dieser Grundlage fast ignorant, einen Einsatz positiver Bestrafung zu befürworten!
Ganz besonders verwirrend und somit verunsichernd für Hunde ist übrigens eine Kombination aus positiver Strafe und Belohnung – hier wird versucht, das Nichteinhalten der obigen Regeln durch (meist sparsame) Belohnungen wieder wettzumachen. Für Hunde ist diese  „Jekyll-und-Hyde-Methode“ ganz besonders schlecht zu verstehen, der Besitzer wird aus Hundesicht unberechenbar, der Hund ist im Dauerstress.  

Worauf sollte denn (wir sind mittlerweile in 2013 angekommen!) ein Training auf aktuellem Stand basieren?

In erster Linie sollte die positive Verstärkung eingesetzt werden: dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit oder Häufigkeit für das Ausführen einer bestimmten Verhaltensweise durch Hinzufügen eines für den Hund angenehmen Reizes erhöht wird. Der Anteil „positive Verstärkung“ ist derjenige, der nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft den höchsten prozentualen Anteil des Trainings ausmachen sollte (im Idealfall über 95%). Es gibt Trainer und Hundehalter, die sehr nahe an der 100%-Marke trainieren; es werden gezielt alle Verhaltensweisen verstärkt, die  nicht das unerwünschte Verhalten sind.

Manchmal wird vielleicht noch die negative Bestrafung benötigt oder ergibt sich im Training und Alltag, allerdings hoffentlich eher selten und nur ganz kurzfristig. Negative Bestrafung bedeutet, dass ein Verhalten seltener auftritt, weil ein für den Hund angenehmer Reiz entfernt wird, z.B. eine Belohnung bleibt aus oder ein zu grobes Spiel wird unterbrochen, indem der Hundebesitzer kurz weggeht.
Es sollte schnell daran gearbeitet werden, richtige Verhaltensalternativen zu bestärken und zu betonen, statt stets negative Bestrafung einzusetzen.

In manchen Fällen, z.B. bei reaktiven Hunden, kann ein entsprechend aus- und weitergebildeter Trainer oder Besitzer negative Verstärkung einsetzen. Das Entfernen eines unangenehmen Reizes wirkt hier verstärkend. Wenn diese Trainingsform bei bestimmten Hunden eingesetzt wird, sollte sie unbedingt fachlich korrekt in einen Trainingsplan eingebaut sein, zu Beginn mit positiver Verstärkung kombiniert werden und stufenweise erfolgen, damit der Hund bewusst die richtige Alternative wählt. Dann ist auch negative Verstärkung sehr effektiv.


Jeder Hundebesitzer und jeder Trainer kann zusätzliche Managementmaßnahmen, mit welchen durch Planung im Vorfeld verhindert wird, dass ein gefährdendes oder unangemessenes Verhalten auftritt, einsetzen. Ein alleiniges Management bringt allerdings wenig, denn es verhindert, verbessert oder verändert aber nicht. Kritische Stimmen werden jetzt vermutlich anmerken, dass eine Managementmaßnahme auch eine Bestrafung ist – nein, denn sie wird ja zur Verhinderung (also vor einem Verhalten) und nicht als Konsequenz einer Verhaltensweise eingesetzt. Wenn sie eine Konsequenz wäre, dann wäre das Timing ziemlich bescheiden. Und Leinenrucken, Würgen, Zwicken oder Schlagen ist nun mal kein Management, das ist positive Bestrafung.

Die positive Bestrafung, wird bei einem Trainer / Hundebesitzer, der über positive Verstärkung arbeitet, weggelassen. Er/Sie beruft sich dabei auf Erkenntnisse aus der Forschung. Die Quadranten negative Verstärkung und negative Bestrafung werden sehr selten oder gar nicht eingesetzt; den höchsten Anteil macht die positive Verstärkung aus.
 
Im Grunde ist das Arbeiten über positive Verstärkung nichts Lächerliches, es ist eine logische und ernsthafte Methode und weit vom „Heiteitei“ entfernt:
Der Anwender positiver Verstärkung ist so gut informiert und hat entsprechende Trainingsfähigkeiten, dass er Verhaltensweisen seines Hundes, die er sehen möchte, formen und festigen kann – und der Hund findet das auch noch super, denn es zahlt sich für ihn aus und er arbeitet gerne.
Manche „Gegner“ behaupten, die Hunde werden manipuliert und sind willenlos, man spräche ihnen das Denken ab. Willenlos sind sie definitiv nicht, sie werden so trainiert, dass sie das Gefühl haben, sie könnten ihrerseits den Menschen beeinflussen, indem sie Verhalten anbieten; diese Hunde wollen arbeiten, sind stark motiviert und sehr kreativ. Der Trainer oder Hundebesitzer hat die Kontrolle über Verstärkung und fördert das gewünschte Verhalten, statt falsche Verhaltensweisen stets unterbinden zu müssen.  
Und es ist tatsächlich so, dass die Hunde hier gerne und freudig trainieren. Und nein, sie sind nicht „nur dressiert“, denn sie bieten selbständig Verhaltensweisen an. Niemand spricht dem Hund das Denken ab, denn genau dies möchte ein guter Trainer und/ oder Hundebesitzer haben – einen denkenden Hund, nur so ist ein Fortschritt im Training möglich und der Hund ist wirklich ausgelastet.
Auch bzw. vor allem aggressive Hunde können und sollten über eine Verstärkung des richtigen Verhaltens gearbeitet werden, unter Umständen muss jedoch Zeit und Geduld aufgewendet werden, um das Vertrauen wieder herzustellen.
Ein Training von Hunden ist durchaus ohne positive Bestrafung möglich. Und außerhalb der Trainingseinheiten möchte man doch auf der Basis von Vertrauen und einer guten Bindung mit dem Hund zusammenleben und die Zeit genießen können.

Oft wird argumentiert, alle Erkenntnisse über das Lernen mit den entsprechenden Gesetzen wären spätestens dann nicht mehr relevant, wenn es um "soziales Lernen" bei Hunden ginge. Doch, denn auch beim Lernen im sozialen Umfeld finden Gewöhnung, Sensibilisierung, klassische Konditionierung, positive und negative Verstärkung und Bestrafung sowie Beobachtungslernen statt. 
Über höhere kognitive Fähigkeiten bei Hunden wissen wir aktuell zu wenig, um diese Ebene direkt ansprechen zu können. Deshalb müssen wir mit den Möglichkeiten arbeiten, die wir haben und unnötige Trainingselemente vermeiden. 

Übrigens kann beim Shaping oder „Freien Formen“, der hohen Schule des Trainings mit Marker- oder Brückensignalen, sogar die Körpersprache des Hundes so trainiert werden, dass man z.B. das Schwanzwedeln oder eine Spielaufforderung unter Signal stellen und abrufbar machen kann. Beim Targettraining, einer anderen Trainingsform auf derselben Basis, kann ein Hund lernen, das Licht einzuschalten, Türen zu öffnen oder zu schließen und vieles mehr.
Wären diese Punkte über Bestrafung der nicht gewünschten Verhaltensweisen trainierbar? Definitiv nicht.

In diesem Sinne – fördern Sie Verhalten, welches Sie sehen wollen und seien Sie ein guter Lehrer!